Alle deutsche amtliche Dokumente und Bescheinigungen wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Gerichtsurteile usw. müssen zuerst beim zuständigen Ämtern für den Auslandsgebrauch beglaubigt und anschließend in thailändische Sprache übersetzt werden.
Mehr Information des thailändischen Konsulat Frankfurt am Main. Klicken.
Apostille für in Rheinland-Pfalz ausgestellten Urkunden. Info hier Klicken:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 23
Willy-Brandt_Platz 3
54290 Trier
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Tel: +49 (651) 9494 12123
In anderen Bundesländern sehen Sie Website des Konsulats Frankfurt/Main Hier Klicken.
————————————————-
Gerichtsurteile vom Amtsgericht müssen zuerst beim zuständigen Landgericht beglaubigt werden.
Mehr Information über Apostille/Legalisation vom Landgericht in Rheinland-Pfalz. Klicken
————————————————
Beglaubigung der Dokumente für Saarland:
Urkunden wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, usw.
Ministerium für Inneres und Sport
Referat B 4
Mainzer Straße 136
66121 Saarbrücken
Urteile der Gerichte im Saarland (Scheidungsurteil usw.)
Präsident des Landgerichts
– Apostillen und Legalisationen –
Postfach 10 15 52
66015 Saarbrücken
Mein Komplettservice gleich anfragen:
oder Mail über Kontaktformular